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Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (m/w/d)
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Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zum 01.01.2026 zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.Ihre Qualifikationen
Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister ist, werIhre Vorteile
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal - Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B5 / B 6 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amtzunächst in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach dem Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.Ihr Kontakt zu uns
Bewerbungen werden erbeten bis zum 25.04.2025 (keine Ausschlussfrist) an dieSo bewerben Sie sich
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 28.04.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlamt, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße einzureichen sind (Ausschlussfrist).Berufsfeld
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