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Oberbürgermeisterin ­­/­­ Oberbürgermeister (m/w/d) 08.03.2025 Stadt Neustadt Neustadt an der Weinstraße
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Informationen zur Anzeige:

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (m/w/d)
Neustadt an der Weinstraße
Aktualität: 08.03.2025

Anzeigeninhalt:

08.03.2025, Stadt Neustadt
Neustadt an der Weinstraße
Bei der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße (ca. 55.000 Einwohner) ist die
Stelle der / des hauptamtlichen

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters (m/w/d)

wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zum 01.01.2026 zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister wird am Sonntag, dem 15. Juni 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neustadt an der Weinstraße für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 29. Juni 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Ihre Qualifikationen

Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister ist, wer

 
  •  Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (15.06.2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (15.06.2025) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Ihre Vorteile

Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal - Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B5 / B 6 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amtzunächst in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach dem Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Ihr Kontakt zu uns

Bewerbungen werden erbeten bis zum 25.04.2025 (keine Ausschlussfrist) an die
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Kennwort Oberbürgermeisterwahl z. Hd. des Wahlleiters
Herrn Bürgermeister Stefan Ulrich
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße

So bewerben Sie sich

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 28.04.2025, 18.00 Uhr, beim Wahlamt, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorchlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politische Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

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