Informationen zur Anzeige:
Hauptamtliche Bürgermeisterin / hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)
Landstuhl
Aktualität: 03.07.2026
Anzeigeninhalt:
03.07.2026, Verbandsgemeinde Landstuhl
Landstuhl
Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl ist zum 01.07.2027 die Stelle
Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 08. November 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien / Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien / Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei bzw. eine Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl (07.09.2026) um 18:00 Uhr beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten sind der veröffentlichten Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen im »Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl« zu entnehmen.
Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
-Bürgermeisterwahl-
z.Hd. des Wahlleiters
Kaiserstr. 49
66849 Landstuhl
der hauptamtlichen Bürgermeisterin,
des hauptamtlichen Bürgermeisters(m/w/d)
Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 08. November 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien / Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien / Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei bzw. eine Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl (07.09.2026) um 18:00 Uhr beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten sind der veröffentlichten Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen im »Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl« zu entnehmen.
Bewerbung
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 21.08.2026 (keine Ausschlussfrist) an:Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
-Bürgermeisterwahl-
z.Hd. des Wahlleiters
Kaiserstr. 49
66849 Landstuhl
Berufsfeld
Öffentlicher Dienst, Verwaltung
Business Administration
Behörden, Kommunen
Management, Leitung
Vorstand, Geschäftsführung
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