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Minijobs

Nicht mehr als 450 Euro im Monat und mit Blick auf den Mindestlohn in der Regel monatlich maximal 43 Stunden: Die geringfügige Beschäftigung ist in Deutschland klar definiert. Seit 1. Oktober 2022 gilt: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern den neuen Mindestlohn auch bei Minijobs zahlen.

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Er steigt in entlohnter Beschäftigung in allen Jobs und damit auch für Minijobber von 10,40 auf 12 Euro pro Stunde. Zugleich wird die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro im Monat erhöht: Minijobber in geringfügiger Beschäftigung dürfen also künftig maximal 520 Euro monatlich verdienen, ohne Steuern oder Abgaben aufs Arbeitsentgelt zu erhalten.

Bislang galt bei geringfügiger Beschäftigung: Wird der Mindestlohn angehoben, können Minijobber dafür weniger Stunden monatlich arbeiten, um die Lohnobergrenze von 450 Euro im Monat zu erreichen. Mit der künftig gekoppelten Anhebung können Minijobber bei maximal 43 Stunden pro Woche mehr Geld verdienen. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit pro Monat nicht mehr anpassen, wenn der Mindestlohn steigt. Sie bleibt künftig konstant, während das Arbeitsentgelt steigt. Dies wird in geringfügige Beschäftigung mit jeder künftigen Mindestlohnanhebung so sein. Dadurch werden Minijobs noch attraktiver. Vor der Einführung der gekoppelten Anhebung des Lohns von Minijobbern mit Mindestlohnanhebungen haben Arbeitnehmer in Minijobs nicht von Lohnanhebungen der Unternehmen profitieren können. Dies wird sich nun ändern.  

In geringfügiger Beschäftigung hat man Anspruch auf Mindestlohn. Bei Nicht-Zahlung des entsprechenden Arbeitsentgelts besteht für geringfügig Beschäftigte der Anspruch auf Nachzahlungen seitens des Arbeitgebers. 

Abseits von Paragraphen und Verordnungen bietet der 450-Euro-Job für den Arbeitnehmer die Chance, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten in der Wirtschaft einzubringen. In Jobs auf geringfügiger Beschäftigung arbeiten daher Rentner, Menschen mit Behinderung, Mütter, studentische Arbeitnehmer, Schüler - Mitarbeiter also, die verhindert sind, einen Job in Teilzeit oder Vollzeit auszuüben.

Mini Jobs werden auch dazu genutzt, um zusätzlich zu einer bereits bestehenden Tätigkeit im Nebenjob Geld hinzu verdienen zu können. Mit Zuschlägen aus Nacht- und Wochenendarbeit und dem künftig auf den Stundensatz angepassten Arbeitsentgelt kommen Minijobber schnell auf bis zu 600 oder 700 Euro, die sie im Monat mehr verdienen. Solche Zuschläge werden in typischen Branchen der geringfügigen Beschäftigung, also in der Pflege, dem Verkauf, als Aushilfe beim Taxiunternehmen, in Gastronomie, Produktion und Reinigung von Arbeitgebern bezahlt, in denen Nacht- und Wochenendarbeit üblich ist. Ebenso wie das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung müssen auch für Zuschläge weder Steuern, noch Abgaben der gesetzlichen Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Von der Rentenversicherung können Minijobber sich befreien lassen. Allerdings sind Minijobs über die Knappschaft-Bahn-See sozialversicherungspflichtig. Bei Verlust des Jobs haben Minijobber Anspruch auf Hartz IV, nicht jedoch auf Arbeitslosengeld. Die Beiträge in die Rentenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung sind jedoch klein. Ein weiterer Job ist auf lange Sicht daher empfehlenswert. 

Für Unternehmen ist diese Art der Beschäftigung unter anderem ein Instrument, um gegebenenfalls auf Arbeitsspitzen zu reagieren und das Personal bestmöglich einsetzen zu können. Sie bieten mit Minijobs daher auch kurzfristige Beschäftigungen an. Die typische Stellenausschreibung beinhaltet deshalb häufig die Anforderung, möglichst flexibel und belastbar zu sein. Minijobs bedeuten für Unternehmen angesichts der Energie- und Coronakrise Flexibilität durch kurzfristige Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte gehen bei kurzfristiger Beschäftigung allerdings das Risiko einer baldigen Rückkehr in die Arbeitslosigkeit ein.

Unternehmen bieten mit Minijobs außerdem die Chance, Tätigkeiten zu erlernen und erste Berufserfahrung zu sammeln, um Mitarbeiter dann in eine entlohnte Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit zu nehmen. Davon profitieren Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte gleichermaßen, zumindest die Quereinsteiger im Minijob. So findet sich zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern ein gutes Matching. 

Wer auf Jobsuche ist, findet in den Stellenanzeigen auf den Jobbörsen eine Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeiten. So finden auch Quereinsteiger ein passendes Jobangebot. Entsprechende Stellenangebote tragen oft das Attribut Aushilfe. Minijobber brauche selten eine fachliche Qualifizierung, mit Weiterbildungen kann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt anheben. Entsprechende Stellenangebote der Jobbörsen enthalten zudem Bezeichnungen wie "Minjob", "geringfügige Beschäftigung", "Minijob-Basis", "450-Euro-Job".

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