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Landkreis Kaiserslautern

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Landrätin/Landrat (m/w/d)
Kaiserslautern
Aktualität: 27.01.2025

Anzeigeninhalt:

27.01.2025, Landkreis Kaiserslautern
Kaiserslautern
Beim Landkreis Kaiserslautern ist zum 9. Dezember 2025 die Stelle der/des

Landrätin/Landrates

wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen.
Der jetzige Stelleninhaber stellt sich zur Wiederwahl.

Ihre Aufgaben

Der Landkreis Kaiserslautern besteht aus 6 Verbandsgemeinden mit 47 Ortsgemeinden und 3 kreisangehörigen Städten und derzeit 108.165 Einwohnern (Stand 30.09.2024). Der Sitz der Verwaltung befindet sich in der Stadt Kaiserslautern.

Die Wahl der Landrätin/des Landrates erfolgt am 18.05.2025 unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises für die Amtszeit von 8 Jahren (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 01.06.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zur Landrätin/zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Über uns

Kreisverwaltung Kaiserslautern Stellenausschreibung

So bewerben Sie sich

Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerber/in oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge mit einer ausreichenden Zahl von Unterstützungsunterschriften nur bis zum 31.03.2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter eingereicht werden können. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung vom 28.11.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die nach der Hauptsatzung des Landkreises Kaiserslautern in der Rheinpfalz
vom 04.12.2024 veröffentlicht wurde.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosen Nachweisen der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis 17.03.2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Kreisverwaltung Kaiserslautern
- Landratswahl -
z. Hd. der 1. Kreisbeigeordneten als Wahlleiterin
Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern

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