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Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung
Kaiserslautern
Aktualität: 29.11.2024
Anzeigeninhalt:
29.11.2024, Stadtverwaltung Kaiserslautern
Kaiserslautern
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung
Aufgaben:
Mobile und stationäre Kontrollen des fließenden Straßenverkehrs mit verschiedenen Überwachungsgeräten im Außendienst
Protokollierung der Messungen und gegebenenfalls Bestätigung als Zeugin bzw. Zeuge vor Gericht
Betreuung der Messtechnik und Wahrnehmung von Terminen in diesem Zusammenhang
Der Einsatz erfolgt in einem wöchentlich wechselnden Dreischichtbetrieb
Ab dem Zeitpunkt der Aufgabenverschiebung sind zusätzlich zur Geschwindigkeits-überwachung folgende Aufgaben durchzuführen:
Durchführung von Kontrollen und Ermittlungen in allen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung
Durchführung von Streifen und Kontrollen, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Erteilung von Verwarnungen, Erstattung von Anzeigen, Erlass und Durchsetzung von Verfügungen
Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Lärmschutz, gefährliche Hunde, PsychKHG, Marktwesen, Schwarzarbeit, Arzneimittelgesetz u.v.m.
Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Bürgerbeschwerden sowie Kontaktpflege mit Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen, Interessenvertretungen und Vereinen
Qualifikationen:
Zur Erfüllung der Aufgaben sind Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen, höfliches und sicheres Auftreten sowie gute Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsbehördenrecht gefordert. Grundkenntnisse in EDV, insbesondere den Office-Programmen müssen ebenso vorhanden sein, wie der Führerschein der Klasse B. Englische Sprachkenntnisse und/oder weitere Fremdsprachen wären von Vorteil. Die Tätigkeit erfordert körperlichen Einsatz, weshalb interessierte Personen über eine uneingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit verfügen müssen.
Bewerberinnen und Bewerber sollen im Idealfall über eine abgeschlossene Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder eine abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten verfügen oder den ersten Angestelltenlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben oder aktuell besuchen.
Bewerben können sich ebenfalls Personen mit einer abgeschlossenen dreijährigen kaufmännischen Ausbildung die die Bereitschaft mitbringen, den nächstmöglichen Angestelltenlehrgang I im Jahr 2025 zu besuchen.
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