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Landrätin ­­/­­ Landrat (m/w/d) 14.12.2024 Landkreis Kusel Kusel
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Landrätin / Landrat (m/w/d)
Kusel
Aktualität: 14.12.2024

Anzeigeninhalt:

14.12.2024, Landkreis Kusel
Kusel
Beim Landkreis Kusel ist die Stelle der

Landrätin/des Landrates

wegen des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 18.10.2025 zu besetzen.

So bewerben Sie sich

Die Landrätin/der Landrat wird am 23. Februar 2025 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kusel für eine Amtszeit von acht Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 09. März 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/
Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer
  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsan-gehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist.
  • am Tag der Wahl (23. Februar 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 4/ B 5 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 5 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens bis zum 06. Januar 2025, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter einzureichen sind (Ausschlussfrist).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Kreiswahlleiter spätestens am 69. Tage vor der Wahl in der Rheinpfalz, der Rhein-Zeitung und im Internet unter www.landkreis-kusel.de öffentlich bekanntmacht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Kreisverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) werden erbeten bis zum 03.01.2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Herrn Landrat Otto Rubly als Kreiswahlleiter
Kreisverwaltung Kusel · Trierer Straße 49-51 · 66869 Kusel

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