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Sachbearbeiter*in Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Karlsruhe
Aktualität: 25.05.2023

Anzeigeninhalt:

25.05.2023, Stadt Karlsruhe
Karlsruhe
Sachbearbeiter*in Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Erfassen von Meldungen der Bezirksschornsteinfeger*innen bei Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden Kontrolle von Nachweisen über die Erfüllung der Anforderungen des EWärmeG sowie Einleitung ordnungsbehördlicher Maßnahmen bei Nichterfüllung Beraten der Bürger*innen bei Fragen zum Thema EWärmeG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) Einleiten von Bußgeldverfahren
Abgeschlossene Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, als Verwaltungsfachangestellte*r, Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement mit der Zusatzqualifikation "Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA)" beziehungsweise eine vergleichbare Qualifikation im kaufmännischen Bereich Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Interesse an technischen und rechtlichen Sachverhalten Hohes Maß an Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Rahmenarbeitszeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und/oder von 13 Uhr bis 17 Uhr nach Absprache Engagement und Flexibilität, auch hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit

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